ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MEA Bausysteme, ein Geschäftsbereich der MEA Bautechnik GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MEA BAUTECHNIK GMBH
Abschnitt I – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird die MEA Bautechnik GmbH, Sudetenstraße 1, 86551 Aichach als „Verwender“ bezeichnet. Der Vertragspartner des Verwenders ist der „Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“. Die „Webseite“ ist der Online-Shop unter www.shop.mea-bausysteme.com sowie jeder andere Onlineshop des Verwenders.
1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des Verwenders, sofern diese auf die Veräußerung und Lieferung von Gegenständen gerichtet ist, ist die „Lieferung“. „Leistungen“ beziehen sich jeweils auf sämtliche im Vertrag genannten Leistungen gegenüber dem Kunden, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit der Lieferung von Gegenständen oder losgelöst davon erbracht werden.
§ 2 Geltung der AGB, Textform, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Salvatorische Klausel
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die der Verwender gegenüber dem Kunden erbringt, mit folgender Maßgabe:
2.1.1 Die Regelungen in Abschnitt II. gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 S.1 BGB sind, wenn und soweit der Vertragsschluss nicht über die Webseite des Verwenders oder andere Telemedienangebote des Verwenders erfolgt.
2.1.2 Die Regelungen in Abschnitt III. gelten nur für Leistungen des Verwenders, wenn und soweit der Vertragsschluss über die Webseite des Verwenders oder andere Telemedienangebote des Verwenders erfolgt.
2.2 Diese AGB des Verwenders gelten stets ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in Textform niederzulegen, ebenso wie Änderungen und Ergänzungen einer Vereinbarung sowie der Verzicht auf dieses Textformerfordernis. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Verwender in Textform bestätigt werden.
2.4 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Verwender gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechtsabkommens (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihr nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
2.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz des Verwenders zuständige Gericht. Der Verwender ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2.6 Ein Zurückbehaltung-, Leistungsverweigerungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung von Ansprüchen durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verwenders zulässig.
2.7 Sollte eine Bestimmung dieser ABG unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
§ 3 Hinweis zum Datenschutz
3.1 Wenn und soweit seitens des Kunden personenbezogene Daten mitgeteilt werden, werden diese entsprechend den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Fassung sowie den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ggfs. des Telemediengesetzes (TMG) verarbeitet. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf bestimmte natürliche Personen beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten. Grundsätzlich ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf das erforderliche Maß und die erforderlichen Daten beschränkt. Bei der Datenverarbeitung werden die schutzwürdigen Belange des Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinreichend berücksichtigt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Verwenders in der jeweils geltenden Fassung, die unter https://www.mea-group.com/de/de/datenschutz/ abrufbar sind. Der Verwender weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenschutzbestimmungen - soweit erforderlich - regelmäßig aktualisiert werden.
3.2 Der Verwender ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich („Verantwortlicher“ im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO).
3.3 Der Verwender verarbeitet personenbezogene Daten gemäß Abschnitt I § 3.1 dieser AGB insbesondere
3.3.1 zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO), d.h. im Rahmen der Durchführung der Verträge mit Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach dem konkreten Vertragsverhältnis und können unter anderem Bedarfsanalysen oder sonstige Beratungsleistungen auch beinhalten. Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können den maßgeblichen Vertragsunterlagen und vorgenannten Datenschutzbestimmungen entnommen werden.
3.3.2 im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO), d.h. soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Verwenders oder sonstiger Dritter über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus erforderlich erscheint.
3.3.3 aufgrund gesonderter Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe von Daten im MEA Konzern, Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten oder zu Marketingzwecken). Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.
3.3.4 aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO), etwa zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder der Abgabenordnung (AO) ergeben können.
3.4 Sofern der Verwender in Vorleistung tritt, also z.B. wenn dem Kunden eine Bezahlung auf Rechnung ermöglicht wird, kann eine Beurteilung des Kreditrisikos auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren bei der Wirtschaftsauskunftei Creditsafe Deutschland GmbH oder Bisnode D&B Deutschland GmbH durchgeführt werden (Scoring). Dazu werden die unternehmens- und personenbezogenen Daten, die zu der Bonitätsprüfung nötig sind, Firma, USt-ID, Adresse, Name, Geburtsdatum, an die Wirtschaftsauskunftei übertragen, wobei auch Adressdaten berücksichtigt werden. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt mithin zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalles und auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO und des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f‚ DS-GVO. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit die Zahlungsfähigkeit berechnet. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, ist eine Bestellung auf Rechnung möglich. Fällt die Bonitätsprüfung negativ aus, wird dem Kunden keine Bezahlung auf Rechnung angeboten. Die Entscheidung, ob eine Bestellung auch auf Rechnung möglich ist, basiert einzig auf einer automatisierten Entscheidung, so dass eine manuelle Prüfung nicht gesondert erfolgt. Die Abfrage in der Datenbank bei Creditsafe Deutschland GmbH oder bei Bisnode D&B Deutschland GmbH wird beim Verwender nicht gespeichert. Die schutzwürdigen Belange des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
3.5 Der Verwender bedient sich im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, teilweise oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
3.6 Im Hinblick auf die Datenverarbeitung stehen dem Betroffenen die in den Datenschutzbestimmungen gemäß Abschnitt I § 3.1 dieser AGB genannten Betroffenenrechte zu. Der Betroffene hat jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er hat außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Des Weiteren steht ihm insbesondere ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
§ 4 Compliance
4.1 Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer korruptionsfreien Geschäftswelt. Sie verpflichten sich, korrupte Verhaltensweisen und andere strafbare Handlungen zu unterlassen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. Insbesondere verpflichten sie sich, Vorsorgemaßnahmen gegen die nachfolgend aufgezählten Fälle schwerer Verfehlungen zu treffen:
a) Straftaten im geschäftlichen Verkehr, insbesondere Geldwäsche, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen;
b) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vorteilen an in- oder ausländische Beamte, Amtsträger, oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken;
c) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren bzw. Fordern, Sich-Versprechen lassen und Annehmen von Vorteilen gegenüber Geschäftspartnern als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im nationalen oder internationalen geschäftlichen Verkehr;
d) der Verrat oder das Sich-Verschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die unbefugte Verwertung von Vorlagen;
e) Verstöße gegen das nationale und europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht.
4.2 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Abschnitt I, § 4.1 dieser AGB kann die andere Vertragspartei einen Vertrag ggfs. außerordentlich kündigen.
4.3 Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung Abschnitt I, § 4.1 dieser AGB kann eine Vertragspartei die verstoßende Vertragspartei von der Vergabe zukünftiger Aufträge ausschließen.
§ 5 OS-Plattform
Die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar.
§ 6 Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die MEA Bautechnik GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Abschnitt II – Bestimmungen für Offline-Vertragsschlüsse
§ 1 Angebote – Angebotsunterlagen - Leistungsumfang
1.1 Angebote des Verwenders sind stets freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausnahmsweise ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An verbindliche Angebote ist der Verwender nur bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt, andernfalls bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Datum des Angebots gebunden.
1.2 Die Lieferung und/oder die Leistung - soweit die Leistung auf die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Werken gerichtet ist - müssen die Beschaffenheit haben, die im Vertrag genannt sind. Durch diese Beschaffenheitsmerkmale ist die Lieferung/Leistung abschließend beschrieben. Der Verwender ist berechtigt, die Beschaffenheit einseitig zu ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt oder eine technische Verbesserung darstellt und die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
1.3 Die Übereinstimmung des vom Kunden beigestellten Materials und von Halbfabrikaten mit vertraglichen Spezifikationen oder übergebenen Zeichnungen und Mustern wird vom Verwender nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden überprüft. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Verwender zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Angaben grundsätzlich selbst verantwortlich.
1.4 Alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen (Montage- und Wartungsanleitungen, Dokumentationen, Eich- und Prüfzertifikate, Pläne usw.) erhält der Kunde vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung in deutscher Sprache. Übersetzungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden in dessen Namen in Auftrag gegeben.
1.5 An Zeichnungen, Mustern, Proben und anderen Unterlagen, die dem Kunden oder ihm zurechenbaren Dritten im Rahmen der Vertragsverhandlungen oder des Vertrages zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Verwender sämtliche Rechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind unaufgefordert und vollständig an den Verwender zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an den Verwender erteilt wird. Die Fertigung von Kopien oder Abschriften ist ohne vorherige Zustimmung des Verwenders untersagt. Im Übrigen gilt Abschnitt II, § 6 dieser AGB.
1.6 Angebote für Leistungen, die mit (insbesondere zeichnerisch-konstruktivem) Aufwand zur Entwurfserstellung verbunden sind oder bei denen am Ort des Kunden technische Maßabnahmen, Aufnahmen oder Versuche auszuführen sind, werden nur gegen Vergütung vom Verwender erstellt. Wird keine Vereinbarung zur Höhe der Vergütung getroffen, so schuldet der Kunde die übliche Vergütung. Die Vergütung wird auf den Kaufpreis angerechnet, wenn der Vertrag mit dem Kunden zustande kommt.
1.7 Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung des Verwenders, in der Regel mit Versand der Auftragsbestätigung oder vorbehaltlosem Beginn der Leistungserbringung durch den Verwender, zustande.
§ 2 Preise und Preisbestandteile
2.1 Die Preise des Verwenders sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung „ab Werk“.
2.2 Frachtkosten, Umsatzsteuer und sonstige unmittelbar mit der Durchführung des Vertrags verbundene Kosten wie Zollgebühren, Standgelder, Verpackung, Montage, Versicherungen, Eichgebühren oder sonstige Zulassungsgebühren, Ablade- und Umladekosten („Zusatzkosten“) sind nicht im Preis enthalten und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit diese tatsächlich anfallen. Sie sind vom Verwender auf Verlangen nachzuweisen. Soweit nicht abweichend im Vertrag geregelt, sind sämtliche Preisangaben des Verwenders in Euro. Der Kunde trägt das Bank- und Währungsrisiko.
2.3 Der Preis ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, aus den aktuellen Preislisten des Verwenders zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Erfolgt die Leistung durch den Verwender vereinbarungsgemäß oder aus vom Verwender nicht zu vertretenden Gründen mehr als vier Monate nach Vertragsschluss und verändern sich zwischenzeitlich die Lohn- und Materialkosten des Verwenders um mehr als 5 % nach oben oder nach unten, so verändert sich der vereinbarte Preis entsprechend; dabei wird für die Berechnung des Preises ein Lohn- und ein Materialanteil von je 45 % und ein Festpreisanteil von 10 % zugrunde gelegt. Beträgt die Veränderung des Preises mehr als 15 % nach oben oder unten, so sind sowohl der Verwender als auch der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Stellt sich nach Erteilung des Auftrags heraus, dass zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages Zusatzarbeiten erforderlich sind, so wird der Verwender diese Zusatzarbeiten erst nach Abstimmung mit dem Kunden durchführen und dem Kunden ein entsprechendes Zusatzangebot unterbreiten. Verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in diesem Fall entsprechend.
2.4 Im Übrigen gelten im Zweifel die „Incoterms“ der International Chamber of Commerce in Paris, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung als ergänzende Regelung.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind Zahlungen sofort und ohne Abzug fällig. Sie gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem der Verwender über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Die Annahme von Schecks, Wechsel, Akkreditiven oder ähnlichem bleibt vorbehalten und gilt nur erfüllungshalber. Hiermit verbundene Zinsen, Kosten und Spesen trägt in vollem Umfang der Kunde.
3.2 Der Verwender ist berechtigt, vom Kunden Teilzahlungen für erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
3.3 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der Verwender befugt, alle Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und Sicherheitsleistung auch schon vor der Vertragserfüllung zu verlangen und noch ausstehende Leistungen aus diesem sowie anderen Verträgen mit dem Kunden bis zur Vor- oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise zurückzuhalten. Weitergehende Ansprüche des Verwenders, insbesondere von den bestehenden Verträgen mit dem Kunden ganz oder teilweise zurückzutreten, bleiben unberührt.
3.4 Für die Dauer eines Zahlungsverzuges berechnet der Verwender unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten.
§ 4 Lieferfristen, Lieferung und Abnahme, Gefahrtragung
4.1 Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ein verbindlicher Liefertermin oder -frist in Textform vereinbart ist. Kommt der Verwender mit der Lieferung / Leistung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen, die im Regelfall mindestens vier Wochen betragen muss, und nach deren Ablauf hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, soweit eine Erfüllung für ihn kein Interesse mehr hat. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Verwender bei Ablauf der Nachfrist mit der Ausführung der Lieferung / Leistung begonnen hat. Schadenersatzansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von Abschnitt II, § 9 dieser AGB.
4.2 Ist ausnahmsweise eine Lieferfrist oder ein Termin als verbindlich vereinbart, gilt folgendes:
4.2.1 Fristen/Termine verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss ändert oder erweitert.
4.2.2 Fristen beginnen frühestens mit Zahlung vereinbarter Abschlagszahlungen und Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
4.2.3 Eine Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ausführung der Leistung begonnen ist.
4.2.4 Fristen verlängern sich bei vom Verwender nicht zu vertretenden Umständen und bei höherer Gewalt jeder Art (z.B. bei unvorhersehbaren Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarem Kräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, nachträglicher Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen, Epidemien, bewaffneten Konflikten, Unruhen und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die den Verwender oder seinen Zulieferern oder den Spediteuren die Leistung nachträglich erschweren oder unmöglich machen) angemessen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Über diese Leistungshindernisse wird der Kunden umgehend informiert. Die Leistungshindernisse des Satzes 1 sind auch dann nicht vom Verwender zu vertreten, wenn diese während seines Verzugs eintreten.
4.2.5 Ist der Verwender aufgrund vorgenannter Ereignisse nicht in der Lage, für einen Zeitraum von 6 Monaten zu leisten, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, von dem noch nicht erbrachten Teil des Vertrages zurückzutreten; bereits geleistete Gegenleitungen sind zurückzuerstatten, soweit diese nicht bereits erbrachte Teillieferungen betreffen.
4.2.6 Im Übrigen gilt vorstehende Ziffer 4.1 Satz 2 bis 4.
4.3 Liefer- und Erfüllungsort ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung das Werk bzw. das Auslieferungslager des Verwenders („ex works“). Soweit die Leistungen „ex works“ ausgeliefert werden, geht die Gefahr des Untergangs in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Verwender den Kunden darüber informiert, dass die Leistung zur Abholung bereitsteht. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung binnen sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen.
4.4 Verzögert sich der Versand oder die Abholung der Leistung aus Gründen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat ab dem Datum der Bereitstellungsanzeige, so ist der Verwender berechtigt, die Leistung auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen einzulagern. Bei Einlagerung beim Verwender ist dieser berechtigt, dem Kunden 0,5 % des Netto-Kaufpreises pro angefangenen Einlagerungsmonat zu berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Bei Fremdeinlagerung trägt der Kunde die tatsächlichen Einlagerungskosten. Im Übrigen gilt für den Annahmeverzug des Kunden nachstehende Ziffer 4.5. entsprechend.
4.5 Lehnt der Kunde die Annahme der Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab (Annahmeverzug), so ist der Verwender berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dabei ist der Verwender berechtigt, ohne Schadensnachweis 20 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.6 Versendet der Verwender auf Verlangen des Kunden die Leistung, geht die Gefahr des Untergangs vom Tage der Versandbereitstellung, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
4.7 Zu Teilleistungen ist der Verwender unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden berechtigt.
4.8 Soweit im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist oder aufgrund der Leistung zwingend gesetzlich erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von sieben Kalendertagen nach Anzeige der Fertigstellung durch den Verwender durchzuführen. Für den Fall, dass der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Leistung nicht abnimmt, gelten vorstehende Ziffern 4.4 und 4.5 entsprechend.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Verwender behält sich an sämtlichen Lieferungen das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent-Saldo, bezahlt hat (Vorbehaltsware).
5.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Brutto-Warenwert zu versichern und tritt bereits jetzt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungsverträgen in Höhe des Brutto-Warenwertes sicherungshalber an den Verwender ab, der diese hiermit annimmt.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern, so lange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden hat dieser seinerseits die Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung nur unter wirksam vereinbartem Eigentumsvorbehalt an seinen Abnehmer zu liefern (verlängerter Eigentumsvorbehalt), wobei der in Ziffer 5.1 vereinbarte Kontokorrentvorbehalt für den weitergeleiteten Eigentumsvorbehalt nicht gilt. Bereits jetzt tritt der Kunde die ihm aus diesem Weiterverkauf gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche in vollem Umfang an den Verwender ab. Die Abtretung wird hiermit angenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermengung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware gilt die Forderungsabtretung nur im Verhältnis des Brutto-Warenwertes zu dem Wert der mitverkauften fremden Gegenstände. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Verwenders, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch wird der Verwender die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen wesentlichen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt.
5.4 Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermengung und/oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für den Verwender, ohne dass er hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermengung und/oder Vermischung zusammen mit nicht dem Verwender gehörenden Gegenständen wird der Verwender Miteigentümer an der neuen Sache im Verhältnis des Brutto-Warenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermengung und/oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verwender entsprechend dem Brutto-Warenwert Miteigentum überträgt, was der Verwender hiermit annimmt. Gelangt der Kunde in den Besitz der neuen Sache, verwahrt er das so entstandene Allein- bzw. Miteigentum für den Verwender. Die Verwahrung durch den Kunden erfolgt unentgeltlich. Für die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermengung und/oder Vermischung entstehende Ware gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
5.5 Wird die Vorbehaltsware oder werden daraus hergestellte Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so tritt der Kunde bereits jetzt die anstelle der Eigentumsrechte an der Vorbehaltsware tretenden Ansprüche des Kunden gegen seinen Abnehmer in Höhe des Brutto-Warenwertes sicherungshalber an den Verwender ab, der diese hiermit annimmt.
5.6 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Von Sicherungsübereignungen gesamter Warenlager sind die gelieferten Vorbehaltswaren ausdrücklich auszuschließen. Der Verwender verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
5.7 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
5.8 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zur Einziehung der Kundenforderungen automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner auf Verlangen bekannt zu geben sowie zur Mitteilung aller zum Einzug erforderlichen Angaben und zur Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen, insbesondere Geschäftsbücher.
5.9 Bei Zahlungsverzug oder einer anderen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Kunden ist der Verwender berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen und die Vorbehaltsware zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der Verwertungskosten anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass die Verwertung unangemessen hohe Kosten verursacht hat. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht die §§ 488 bis 507 BGB Anwendung finden – kein Rücktritt vom Vertrag. Vorstehende Regelung findet auch Anwendung, wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen ganz oder in wesentlichen Teilen einstellt, unabhängig vom Grunde der Einstellung.
5.10 Wird die Vorbehaltsware an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert oder vom Kunden an einen solchen Ort verbracht, gilt vorrangig zu vorstehenden Regelungen Folgendes: Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass der Eigentumsvorbehalt in dem Land, in dem sich die Vorbehaltsware befindet oder in das diese verbracht wird, wirksam geschützt wird. Soweit hierfür bestimmte Handlungen (z.B. eine besondere Kennzeichnung oder eine lokale Registereintragung) notwendig sind, wird der Kunde diese zu Gunsten des Verwenders auf seine Kosten vornehmen. Sollte die Mitwirkung des Verwenders notwendig sein, wird der Kunde dies unverzüglich mitteilen. Auch darüber hinaus wird der Kunde den Verwender über alle wesentlichen Umstände aufklären, die für einen möglichst weit reichenden Schutz des Eigentums des Verwenders von Bedeutung sind. Er wird insbesondere alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die zur Durchsetzung der Rechte aus dem Eigentum notwendig sind. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten entsprechend, wenn nach der Rechtsordnung am Ort, an dem sich die Vorbehaltsware befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht wirksam vereinbart werden kann, für die Verschaffung einer Rechtsposition, die den Interessen und Ansprüchen des Verwenders in gleich wirksamer oder in sonstiger geeigneter Weise wirksam schützt, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 6 Geheimhaltung, Schutz- und Urheberrechte
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige (nicht offenkundige) technische, wirtschaftliche und persönliche Vorgänge und Verhältnisse des Verwenders oder eines konzernverbundenen Unternehmens des Verwenders, die ihm im Zusammenhang mit dem Vertrag, dessen Angeboten, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünften bekannt werden („vertrauliche Informationen“), stets als Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse des Verwenders zu behandeln, darüber Verschwiegenheit zu wahren und dafür zu sorgen, dass diese nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offengelegt werden. Vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen zum Verwender befasst sind und die vertraulichen Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Kunde wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Personen, denen vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Kunde dies gemäß dieser Vereinbarung zu tun verpflichtet ist.
6.2 An allen Unterlagen (z.B. Schriftstücke, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Muster, Proben, Modelle, Konstruktionen) sowie an vertraulichen Konzepten und Ideen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt oder vom Verwender bezahlt werden, behält sich der Verwender das Eigentum gemäß Abschnitt II § 5 dieser AGB und die alleinigen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen, Konzepte und Ideen dürfen ohne vorherige Zustimmung Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung solcher Unterlagen ist nur im Rahmen der Erfordernisse des Vertrages sowie unter Beachtung der urheberrechtlichen Bestimmungen und der vom Verwender ab dem Eigentumsübergang eingeräumten einfachen Lizenz zulässig. Dem Kunden ist es zudem untersagt, insbesondere bei Produkten und Gegenständen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen oder durch Dritte nachahmen zu lassen.
6.3 Die Unterlagen sind auf Verlangen jederzeit vollständig zurückzugeben, soweit der Kunde die Unterlagen nicht (mehr) zur Vertragserfüllung oder Benutzung der Leistung benötigt. Dritte, die bestimmungsgemäß mit den Unterlagen, Konzepten und Ideen in Kontakt kommen, sind vom Kunden entsprechend zu verpflichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den Unterlagen ist ausgeschlossen.
6.4 Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine Verpflichtung aus Abschnitt II, § 6.1, 6.2 oder 6.3, so hat er für jeden Einzelfall des Verstoßes eine Vertragsstrafe von 5 % der vereinbarten Netto-Auftragsvergütung als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Verwender kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Verwenders bleiben unberührt.
6.5 Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren fort.
§ 7 Pflichten des Kunden, Abnahme und Untersuchungspflicht, Sachmängelhaftung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich an die vom Verwender bereitgestellten Montageanleitungen sowie an die Pflege- und Wartungsanleitungen und -hinweise zu halten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, diese Anleitungen und Hinweise an seine Kunden und Abnehmer weiterzuleiten und diese Kunden und Abnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorgenannten Anleitungen und Hinweise zu verpflichten.
7.2 Bei sämtlichen technischen Angaben in Prospekten, Katalogen, Unterlagen und Auftragsunterlagen des Verwenders sowie den technischen Angaben auf der Webseite des Verwenders zur Beschaffenheit von Produkten des Verwenders handelt es sich um Prüfstandwerte, welche unter Laborbedingungen ermittelt wurden. Beim Einsatz und der Verwendung der Produkte unter realen Bedingungen können Abweichungen dieser Werte auftreten. Weiterhin gelten Angaben zur Beschaffenheit der Produkte des Verwenders nur bei Einhaltung der Vorgaben des Verwenders in den jeweils den Produkten zugehörigen Montageanleitungen sowie Pflege- und Wartungsanleitungen.
7.3 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind unverzüglich beim Spediteur zu beanstanden und dem Verwender unverzüglich nach Erhalt oder Abnahme der Leistung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen (Mängelanzeige). Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen. Für Kunden, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind, gilt ergänzend § 377 HGB.
7.4 Nach der Mängelanzeige hat der Kunde dem Verwender unverzüglich die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Überprüfung zu gewähren. Bei unbegründeter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten für den durch die Überprüfung entstandenen Aufwand.
7.5 Der Verwender kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seine fälligen Verpflichtungen gegenüber dem Verwender nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Mängeleinrede und entsprechender Leistungsverweigerungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gemäß Abschnitt I § 2.6 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
7.6 Bei begründeter Mängelanzeige des Kunden steht diesem nach Wahl des Verwenders ein Anspruch auf zweimalige kostenfreie Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung/Neuherstellung zu. Führt die zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Neuherstellung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu mit der Maßgabe, dass der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, wenn und soweit die Leistung noch nicht als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks eingebaut worden ist. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche gilt nachfolgender Abschnitt II § 9 dieser AGB.
7.7 Die Gewährleistung des Verwenders ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unwesentlich ist oder darauf beruht, dass die Leistung vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß gelagert, montiert, aufgestellt, in Betrieb genommen, benützt, bedient, verändert, instandgesetzt, ungenügend gewartet, übermäßig beansprucht oder mit ungeeigneten Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei Mängeln, die aus der Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe, aus mangelhaften Bauarbeiten des Kunden oder Dritter, ungeeignetem Baugrund oder durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen. Satz 1 und Satz 2 gelten nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass der Mangel dennoch kausal auf der Leistung des Verwenders beruht.
7.8 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr, gerechnet ab der Abnahme/Ablieferung. Abweichend von Satz 1 gelten bei Mängeln an Leistungen, die Baustoffe, Bauteile, ein Bauwerk oder Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk betreffen, die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.9 Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Hiervon unberührt bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB.
7.10 Abweichend von Ziffer 7.6 gilt für Schadenersatzansprüche des Kunden ausschließlich nachfolgender Abschnitt II § 9 dieser AGB.
§ 8 Rücknahme
8.1 Vom Verwender gelieferte Ware kann nur zurückgenommen werden, die nicht verschmutzt und/ oder beschädigt sowie ordentlich palettiert und gesichert ist. Die Ware muss sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden.
8.2 Ein grundsätzlicher Anspruch auf Rücknahme seitens des Kunden besteht nicht.
8.3 Sonderbauteile/ Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
8.4 Rücknahmefähig ist grundsätzlich nur Ware aus dem aktuellen Lieferprogramm des Verwenders und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung der Rücknahme durch den Verwender.
8.5 Für den Bearbeitungsaufwand berechnet der Verwender einen Betrag in Höhe von 30 % des Nettowarenwertes als Bearbeitungskosten für Wareneingangskontrolle und Rücklagerung, mindestens jedoch 120,00 Euro. Rücklieferungen haben für den Verwender frachtfrei, bis zur jeweiligen Auslieferungsstelle des ursprünglichen Kundenauftrages zu erfolgen. Gefahrenübergang erfolgt auf Rampe des Verwenders.
8.6 Sollte die zurückgelieferte Ware in einem nicht verkaufsfähigen Zustand beim Verwender eingehen, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Wiederaufbereitungskosten bzw. Entsorgungskosten zu übernehmen.
§ 9 Haftung, Schadenersatzansprüche
9.1 Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Leistung des Verwenders entstehen, sind ausgeschlossen.
9.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. In diesem Fall ist die Haftung des Verwenders auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Vertragsstrafenansprüche der Abnehmer des Kunden zurückgehen, sind in keinem Fall vorhersehbar und vertragstypisch in vorstehendem Sinn.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verwender oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verwender oder durch einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn der Schaden durch arglistiges Verschweigen entstanden ist. Ebenso bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
Abschnitt III – Besondere Bestimmungen für Online-Vertragsschlüsse
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Regelungen dieses Abschnitts gelten gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB wie auch gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, wenn und soweit der Vertragsschluss über die Webseite des Verwenders oder andere Telemedienangebote des Verwenders erfolgt.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Kunden im Sinne dieses Abschnitts sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Angebote des Verwenders auf der Webseite stellen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, die auf der Webseite des Verwenders aufgezählten Leistungen durch einen Klick auszuwählen, in einem Warenkorb zu erfassen und dadurch eine Bestellung zusammenzustellen. Das Angebot des Kunden kommt nach Durchlaufen des Bestellverlaufs durch Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ über die im Warenkorb enthaltenen Waren zustande. Der Kunde wird nach Abgabe seines Angebots unverzüglich per E-Mail über den Zugang der Bestellung (Bestellbestätigung) informiert. Diese Bestellbestätigung enthält zudem diese AGB und die gesetzlichen Kundeninformationen.
2.3 Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit Eingang der Bestellbestätigung zu Stande, sondern erst mit dem Versand einer Lieferanzeige durch den Verwender oder der Lieferung der Ware. Bei Bestellung und Zahlung per Vorabüberweisung erfolgt die Annahme der Bestellung mit der Aufforderung zur Zahlung in der Kasse. Erfolgt keine Zahlung per Vorabüberweisung, ist der Verwender berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen anzunehmen oder die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt folgendes:
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Für den Fall, dass Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt haben, die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Für den Fall, dass die Lieferung der Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken erfolgt, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
MEA Bautechnik GmbH
Sudetenstraße 1, 86551 Aichach, Deutschland
Fax: +49 (0) 8251 91-1852
E-Mail: onlineshop.bs@mea.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in der Anlage beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
3.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Artikeln, welche kundenspezifisch angefertigt sind.
3.3 Im Falle des Widerrufs trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung der Ware.
§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Zahlungsverpflichtungen sind in Euro geschuldet. Sämtliche Preise sind Endpreise und beinhalten insbesondere die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer.
4.2 Sofern nicht anders dargestellt, sind Liefer- und Versandkosten in den Preisen nicht enthalten. Die anfallenden Liefer- und Versandkosten werden als Versandkostenpauschale im elektronischen Bestellverlauf angezeigt. Kosten für die Verpackung sind in der jeweils angezeigten Versandkostenpauschale bereits enthalten.
4.3 Der Kunde kann die Leistungen des Verwenders (i) per Vorabüberweisung („Vorauskasse“) oder (ii) per Rechnung zahlen. Der Vergütungsanspruch des Verwenders ist bei Kauf auf Rechnung in voller Höhe mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Bei Kauf mittels Vorauskasse ist der Vergütungsanspruch innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Er gilt erst ab dem Tage als erfüllt, an welchem der Verwender über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
4.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder entstehen nach Vertragsschluss begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist der Verwender befugt, noch ausstehende Leistungen aus diesem sowie anderen Verträgen mit dem Kunden bis zur Vor- oder Sicherheitsleistung ganz oder teilweise zurückzuhalten. Weitergehende Ansprüche des Verwenders bleiben unberührt.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Der Versand der Leistung erfolgt durch den Verwender an die in der Bestellung des Kunden angegebene Lieferadresse. Der Versand an den Kunden erfolgt innerhalb einer Woche, und zwar (i) bei Zahlung per Vorauskasse ab dem Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Verwenders (ii) bei Zahlung per Rechnung binnen 5 Tagen ab Versand der Rechnung durch den Verwender, es sei denn, dass der Verwender den Kunden mit der Vertragsbestätigung anderweitig informiert.
5.2 Der Verwender ist unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zu Teilleistungen berechtigt. Erfolgt die Lieferung in Teilleistungen, so werden dem Kunden hierfür außer der einmaligen Versandkostenpauschale keine weiteren Versandkosten berechnet.
5.3 Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es stets gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
§ 6 Lieferverzögerungen
6.1 Ist der Kunde Unternehmer gelten für Lieferverzögerungen durch den Verwender die Regelungen in Abschnitt II, Ziffern 4.1 und 4.2 entsprechend.
6.2 Ist der Kunde Verbraucher, ist der Verwender berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Vorlieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, oder ist die vom Kunden bestellte Ware für einen Zeitraum von mindestens einem Monat wegen höherer Gewalt nicht verfügbar ist. Der Verwender wird den Kunden im Falle entsprechender Lieferschwierigkeiten unverzüglich informieren. Im Falle eines Rücktritts nach Maßgabe dieser Ziffer wird der Verwender dem Kunden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Darüberhinausgehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt Abschnitt II, § 5 entsprechend.
7.2 Ist der Kunde Verbraucher, so behält sich der Verwender das Eigentum an der Leistung bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtpreises vor.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt für die Gewährleistung des Verwenders Abschnitt II, § 7.
8.2 Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung unter Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, sich an die vom Verwender bereitgestellten Montageanleitungen sowie an die Pflege- und Wartungsanleitungen und -hinweise zu halten. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, diese Anleitungen und Hinweise an seine Kunden und Abnehmer weiterzuleiten und diese Kunden und Abnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorgenannten Anleitungen und Hinweise zu verpflichten.
8.4 Bei sämtlichen technischen Angaben in Prospekten, Katalogen, Unterlagen und Auftragsunterlagen des Verwenders sowie den technischen Angaben auf der Webseite des Verwenders zur Beschaffenheit von Produkten des Verwenders handelt es sich um Prüfstandwerte, welche unter Laborbedingungen ermittelt wurden. Beim Einsatz und der Verwendung der Produkte unter realen Bedingungen können Abweichungen dieser Werte auftreten. Weiterhin gelten Angaben zur Beschaffenheit der Produkte des Verwenders nur bei Einhaltung der Vorgaben des Verwenders in den jeweils den Produkten zugehörigen Montageanleitungen sowie Pflege- und Wartungsanleitungen.
§ 9 Haftung, Schadenersatz
9.1 Für die Haftung des Verwenders gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, auf Schadenersatz findet Abschnitt II § 9 dieser AGB Anwendung.
9.2 Ist der Kunde Verbraucher, so haftet der Verwender nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit eine Haftung nicht nach folgenden Bestimmungen ausgeschlossen ist.
9.2.1 Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten).
9.2.2 Die Regelungen der Ziffer 9.2 gelten auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
Abschnitt IV – Besondere Bestimmungen für Montageleistungen
§ 1 Geltung
1.1 Soweit der Verwender neben der Lieferung der Gegenstände deren Montage bzw. deren Einbau vertraglich übernommen hat („Montageverpflichtung“), stellt diese Montageverpflichtung lediglich eine vertragliche Nebenleistung dar.
1.2 Im Übrigen gelten vorrangig die Bedingungen dieses Abschnitts IV und ergänzend die Regelungen in Abschnitt I – III dieser AGB.
§ 2 Montageleistung, Leistungszeiten
2.1 Die Montageleistung umfasst das Versetzen der Lieferung direkt vom Lieferfahrzeug aus. Ein Transport der Lieferung auf der Baustelle zum Einbauort wird vom Verwender nicht geschuldet. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Einbauort bereitzuhalten.
2.2 Montageleistungen können nur erfolgen, sofern die örtlichen Verhältnisse ein ungehindertes Arbeiten zulassen. Notwendige Gerüste sowie Anschlüsse für Elektrowerkzeuge, Stromentnahme und Druckluft sowie das Stämmen und Schließen von Löchern/Schlitzen und Vorleistungen anderer Unternehmer sind bauseits vom Kunden kostenlos bereitzustellen bzw. vorzunehmen. Die Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten zur Ausübung von Montageleistungen setzen voraus, dass die Örtlichkeiten einen ungehinderten Zugang zulassen. Entstehen infolge ungenügender bauseitiger Vorarbeiten oder Vorbereitungen für die Montageleistungen Zeitausfälle oder Mehrkosten z.B. aufgrund mehrmaliger Anreisen, so sind die entstehenden Mehrkosten vom Kunden zusätzlich zu tragen.
2.3 Die Lieferungen und Leistungen sind vom Kunden vor Beschädigung beim weiteren Baugeschehen zu schützen, insbesondere, wenn eine Montageleistung gefordert wird, während andere Gewerke (z. B. Ausgrabungs-, Beton-, Mauer-, Verputz- und Schweißarbeiten) ihre Arbeiten noch nicht fertiggestellt haben. Für etwaig eintretende, vom Verwender nicht zu vertretende Beschädigungen oder Diebstähle der eingebauten Produkte und/oder der auf dem (Bau-)Grundstück lagernden Produkte wird kein kostenloser Ersatz geleistet. Der Kunde ist für entsprechende Schutz- und Sicherungsmaßnahmen verantwortlich.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Montageleistungen sofort nach der Ausführung abzunehmen. Auf Wunsch des Verwenders ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und vom Kunden zu unterzeichnen. Als abgenommen gilt eine Leistung auch, wenn der Verwender dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Verwender den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
2.5 Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Lieferung und/oder Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Verwender nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so ist die ausgeführte Lieferung und/oder Leistung nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die dem Verwender bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Lieferung und Leistung enthalten sind; für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.
Stand: Juli 2017 / Ergänzungen September 2019